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Wird vor allem von Unternehmern nach Betriebsübernahmen,
Unternehmenserwerb oder Pacht in Anspruch genommen.
Der Unternehmensberater betreut den Übernehmer / Pächter
als externer Berater nach vorheriger Durchleuchtung des Betriebes
in der ersten Unternehmensphase.
Der Betreuungsumfang richtet sich nach den persönlichen
Bedürfnissen des Unternehmers. Dieser wird in einem kostenlosen
Erstgespräch eruiert und in Übereinstimmung mit
dem Betreuenden, festgelegt.
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