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Haben Sie in Ihrem Unternehmen eine aussagefähige
Kostenrechnung, die ein Instrument der Unternehmensführung
ist?
Die Kostenrechnung dient vor allem folgenden Zwecken:
Ermittlung
der Selbstkosten als Grundlage der Preisfestsetzung für
den
Absatzmarkt.
Errechnung
der Wirtschaftlichkeit einzelner Produktgruppen oder Produkte
oder Betriebszweige
für die Produktions- und Absatzplanung.
Ermittlung
von Preisuntergrenzen für Aufträge (Preispolitik
des Unternehmens).
Ermittlung
von Zuschlagssätzen für die bilanzielle Bewertung
von Halb- und
Fertigfabrikaten
und selbsterzeugten Anlagen.
Grundlagen
für Wirtschaftlichkeitsvergleiche zur Entscheidung, ob
Selbsterzeugung
oder Zukauf günstiger ist.
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